Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingestufte Bauvorhaben umfasst den 4-streifigen Neubau der Bundesautobahn A 94 München – Pocking zwischen der Anschlussstelle Burghausen und der Anschlussstelle Simbach-West auf einer Länge von rund 13,2 km. Das Bauvorhaben erstreckt sich von dem in Oberbayern gelegenen Landkreis Altötting im Gebiet der Gemeinden Marktl, Stammham und Haiming bis in den in Niederbayern gelegenen Landkreis Rottal-Inn im Gebiet der Gemeinden Julbach und Kirchdorf a. Inn. Die Linienführung ist im gesamten Neubaubereich der bestehenden B 12 angepasst. Vom Bauanfang bei Marktl (AS Burghausen) bis etwa Bau-km 2+000 auf Höhe von Holzhausen ist der Neubau als südliche Verbreiterung der bestehenden Trasse der B 12 geplant. Weiterführend soll die 2. Fahrbahn aus naturschutzfachlichen Gründen bis nach der Anschlussstelle Stammham etwa bei Bau-km 5+360 nördlich der bestehenden B 12 errichtet werden. Ab hier ist wieder mit einer südlichen Verbreiterung bis zum Bauende bei Bau-km 13+290 geplant. Die Gradiente der BAB A 94 orientiert sich soweit möglich an der Längsneigung der vorhandenen B 12.
Die Bundesstraße 12 zählt vor allem im Bereich zwischen München und Simbach am Inn zu den am stärksten belasteten Bundesstraßen in Südbayern. Ihre Leistungsfähigkeit ist auf weiten Strecken erschöpft. Für das Jahr 2035 werden für die BAB A 94 zwischen den Anschlussstellen Burghausen und Stammham 36.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden mit 7.840 Fahrzeugen Schwerverkehrsanteil und im Abschnitt von der AS Stammham bis Simbach-West 27.900 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 7.500 Kfz/24 h prognostiziert.
Im gesamten Verlauf des Bauvorhabens werden 17 Ingenieurbauwerke, darunter zwei Großbrücken, berührt. Sie können zum Teil erhalten werden oder müssen ergänzt oder neu errichtet werden. Die größten Bauwerke sind die Brücke über den Inn bei Stammham und die Brücke über den Türkenbach. Das bestehende Bauwerk über den Inn bei Stammham wird beibehalten und für die neue Richtungsfahrbahn Pocking umgebaut. Für die Richtungsfahrbahn München ist ein neues, ebenfalls achtfeldriges Bauwerk nördlich des Bestandbauwerkes mit einer Gesamtlänge von 328 m vorgesehen. Für die Unterführung des Türkenbaches, des Mühlbaches und eines öffentlichen Feld- und Waldweges wird ein Brückenbauwerk mit einer lichten Weite von 101,8 m notwendig.
Für Siedlungsgebiete im Umfeld des Bauvorhabens ist zum Schutz vor Immissionen die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen vorgesehen. Die Höhen der Lärmschutzwälle liegen zwischen zwei und (bis zu) neun Metern über der Gradiente.
Die Oberflächenentwässerung wird den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsplanung sieht eine breitflächige Entwässerung und Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahnflächen über Bankette, Dammböschungen und Versickermulden vor. Das über Rohrleitungen gesammelte Oberflächenwasser wird grundsätzlich zentralen Behandlungsanlagen zugeführt. Hierzu sind drei Regenklärbecken, ein Retentionsbodenfilterbecken und zwei Versickerungsbecken vorgesehen. Für den durch das Bauvorhaben für den Inn und den Türkenbach entstehende Retentionsraumverlust wird Retentionsraumausgleich geschaffen.
Das nachgeordnete Wegenetz und auch Leitungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen werden – soweit maßnahmenbedingt erforderlich – den neuen Verhältnissen angepasst. Das bestehende nachgeordnete Straßennetz bleibt grundsätzlich erhalten. Auch die beiden PWC-Anlagen bei Seibersdorf bleiben erhalten und werden erweitert.
Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild werden mit den geplanten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen ausgeglichen. Das Landschaftsbild wird wiederhergestellt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

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Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

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Telefon: +49 871 808-01
Fax: +49 871 808-1002
URL: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.04.2023 - 16.05.2023

Auslegungsinformationen

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen