Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Wolfgang Jobmann GmbH plant in 21465 Reinbek, Gutenbergstraße 10 die Nutzung eines Brunnens für das Zutagefördern von Grundwasser zur Betriebs- und Brauchwasserversorgung. Der hierzu genutzte Brunnen besteht seit 1990.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine weitergehende Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) . Grundsätzlich bedarf diese Benutzung einer Erlaubnis nach § 8 (1) WHG.

Nach § 11 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG ist für das geplante Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung nach § 9 Abs. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Auf Antrag und Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bad Oldesloe, 06. Juli 2020
Az.: 653-20-060/14
Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
gezeichnet
Dr. Sven-Olaf Ipsen

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

06.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

653-20-060-14 Wolfgang Jobmann ( 653-20-060-14 Wolfgang Jobmann.docx )