Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Flughafen Bremen- Aufbau und Betrieb Brandsimulationsanlage/ Sperrung Nebenstartbahn 23 vom 13. Juli bis 27. August 2022
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 20. Mai 2022 gemäß § 41 LuftVZO mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 13.07.-27.08.2022 am Ende der Nebenstartbahn 23 eine mobile Brandsimulationsanlage (BSA) zu errichten und zu betreiben, und während dieses Zeitraums eine Befreiung von der Betriebspflicht der Nebenstartbahn 23 zu beantragen.
Hintergrund hierfür sind Übungs- und Ausbildungszwecke der Flughafenfeuerwehr.
Mit der neuen modular aufgebauten BSA kann ein Flächenbrand simuliert werden. Das Feuer wird mit Propangas gespeist. Als Löschmittel werden Wasser und gegebenenfalls CO2 eingesetzt.
Die Aufstellfläche für die BSA ist bereits versiegelt. Zusätzliche Bodenversiegelungen erfolgen nicht.
Die Aufstellung und der Betrieb der BSA haben zur Folge, dass die Nebenstartbahn 23 für einen sechswöchigen Zeitraum nicht genutzt werden kann. Kleinflieger mit Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis zu 5.700 kg haben währenddessen nicht -wie sonst- die Wahl, ob sie von der Nebenstartbahn 23 oder von der Hauptstartbahn 09/27 abfliegen wollen, sondern müssen die Hauptstartbahn 09/27 benutzen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bremen

Ansprechpartner

Luftfahrtbehörde
Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Streibel, Angela

Katharinenstraße 37
28195 Bremen
Deutschland

E-Mail: angela.streibel@swh.bremen.de
URL: https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de

Datum der Entscheidung

20.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Unterbleibensentscheidung signed ( Unterbleibensentscheidung signed.pdf )