Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntmachung des Landratsamtes Sigmaringen über den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Feststellung der UVP-Pflicht – Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 UVPG vom 17. April 2020, Az.: IV/41.1 Rebh /To Gemeinde Krauchenwies, Hausener Straße 1, 72505 Krauchenwies im Andelsbachtal zwischen Krauchenwies und Bittelschieß In der Vergangenheit ist es in Krauchenwies bereits zu Hochwasserereignissen gekommen. Die Hochwassergefahrenkarte des Landes Baden-Württemberg für den Andelsbach weist mögliche massive Überflutungen für Teile der Gemeinde aus. Das Hochwasserrisiko fällt durch die bereits bei HQ10 einsetzende Schadenserwartung hoch aus. Die Gemeinde beantragt nun zur Reduzierung dieser Hochwasserrisiken die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in Kombination mit lokalen Schutzmaßnahmen, um die betroffenen Siedlungsbereiche von Krauchenwies vor 100-jährlichen Hochwasserereignissen zu schützen. Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden: - Errichtung und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Hauptschluss des Andelsbachs, bestehend aus Absperrbauwerk (Damm) und Drosselbauwerk. Die Anlage definiert einen planmäßig überschwemmten Rückhalteraum, - Verdolung des Kehlenbachs unter dem Absperrbauwerk hindurch, - Bau eines Schutzdeichs, um die Wasserschutzzone II zum Schutz der Wassergewinnung am Brunnen „Oberried“, - Bau eines Regelungsbauwerks „Schwarzer Graben“ am Auslauf der Dole unter der L 456 zur Verhinderung eines Rückstaus, - Verlegung des Gewässers „Schwarzer Graben“ um ca. 50 m nach Süden mit Überfahrt des neuen Wirtschaftswegs und Aufhebung des bisherigen Gewässerverlaufs, - Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße „Am Gipfele“, - Rückbau der Stromversorgungs-Freileitung, Herstellung einer Erdverkabelung einschließlich Neubau einer Trafostation und Bau einer Notstromversorgung, - Anlage neuer Wirtschaftswege zum Ausgleich und Ergänzung der entfallenden Wegebeziehungen, - Herstellung lokaler Schutzmaßnahmen innerhalb der bebauten Ortslage zur Sicherstellung einer schadlosen Durchleitung des Drosselabflusses aus der Hochwasserschutzanlage bestehend aus einer L-Steinmauer entlang der Metzgerei Frick und einer Flutmulde entlang Parkfläche Autohaus Ruprecht bis zur Kleingartenanlage, Höherlegung Weg, Hochwasserschutzwall entlang Kleingartenanlage, Uferabsenkung „Andelsbach“.
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Fax: | 07571 102-1234 |
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Datum der Entscheidung
20.04.2020