Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Oder-Spree in der Gemarkung Grunow, Flur 1, Flurstück 428 eine Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Bran-denburg (LWaldG) auf einer Fläche von 1,9885 ha (Anlage eines Mischwaldes). Auf Grund mitberücksichtigender Nachbarflächen ist hier eine Fläche von über 20 ha zu betrachten. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für ge-plante Erstaufforstungen von 20 ha bis weniger als 50 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 03. Dezember 2020, Az.: LFB 24.07-7020-6/20/20, durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für die oben benannten Vor-haben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Es entstehen hochwertige Mischwälder, die bereits zum Zeitraum der Begründung bis hin zur Entwicklung mittelalter bis alter Mischbestände hohen ökologischen An-sprüchen entsprechen. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen, insbesondere aber bei Vögeln und Insekten, und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabengebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen. Die Aufforstung leistet einen positiven Beitrag zur CO2-Bilanz und wirkt damit klima-tischen Veränderungen entgegen. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Aus-wirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
12.05.2021