Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die CABB GmbH, Gersthofen, hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Chlor, Natronlauge, Wasserstoff und Bleichlauge (Chloralkalielektrolyse) beantragt. Dieser Antrag umfasst die sicherheitstechnische Ertüchtigung der Chlorflaschenabfüllung mit dem Ziel der Separierung der Abfüllanlage auf dem Betriebsgelände der Firma CABB GmbH im Industriepark Gersthofen, Flur- Nrn. 2235/56-62, Gemarkung Gersthofen.

Die Anlage zur Herstellung von Chlor, Natronlauge, Wasserstoff und Bleichlauge (Chloralkalielektrolyse) ist eine Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang und damit der Nummer 4.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Für das geplante Vorhaben war deshalb vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend den §§ 9 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Augsburg
Immissionsschutz

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
Telefon: +49 821 3102-0
Fax: +49 821 3102-2209
URL: http://www.landkreis-augsburg.de

Datum der Entscheidung

07.02.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ergebnis Vorprüfung CABB 59-18 ( Bekanntmachung Ergebnis Vorprüfung CABB 59-18.pdf )