Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 09. Februar 2017 (7 A 2.15) die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehenden Containerschiffe vom 23. April 2012 in Gestalt der Ergänzungsbeschlüsse vom 01. Oktober 2013 und 24.März 2016 sowie der Protokollerklärungen in den mündlichen Verhandlungen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Es sah (lediglich) Mängel in der habitatrechtlichen Verträglichkeitsprüfung und hat diese ausdrücklich als in einem ergänzenden Verfahren heilbar bezeichnet. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen. Auch alle übrigen Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung wurden inzwischen abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts genügt die habitatschutzrechtliche Prüfung nicht in jeder Hinsicht den besonderen Anforderungen der europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie, insbesondere könne die planfestgestellte Kohärenzmaßnahme "Spadenlander Busch/Kreetsand" nicht anerkannt werden, weil diese Maßnahme als Maßnahme der Gebietsverwaltung, mithin als Standardmaßnahme geplant worden sei. Die Vorhabenträger (Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Hamburg und Hamburg Port Authority) haben im Hinblick auf die nicht anerkannte Kohärenzmaßnahme "Spadenlander Busch/Kreetsand" eine ergänzende Kohärenzmaßnahme "Tideanschluss Billwerder Insel" geplant und bei den Planfeststellungsbehörden (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Kiel, sowie Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Hamburg) eine Ergänzung der bisherigen Planfeststellung um diese weitere Kohärenzmaßnahme beantragt. Die für die bisherige Planfeststellung festgestellte UVP-Pflicht gilt auch für diese Planergänzung. Mit der beantragten Maßnahme sollen zwei der insgesamt vier außer Betrieb genommenen ehemaligen Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke zu einem für die Wuchsbedingungen des Schierlings-Wasserfenchels optimierten Biotop umgestaltet werden. Dazu ist es erforderlich, die zwei nördlichen Absetzbecken über den Entleerungsgraben, den Holzhafengraben und den Holzhafen an die Tide der Norderelbe anzuschließen. Zur Herstellung der Wuchsflächen für den Schierlings-Wasserfenchel werden die Sohlbereiche der bisherigen Becken neu gestaltet. Ebenso umfasst das Vorhaben die Aufrechterhaltung des Binnenhochwasserschutzes für die umliegenden Flächen durch die Anlage einer 360 m langen und maximal ca. 60 cm hohen Verwallung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)
Rechtsamt
Planfeststellungsbehörde
Alter Steinweg 4
20459
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | planfestellungsbehoerde@bwi.hamburg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.03.2018 - 04.04.2018