Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Flurneuorndnungsverfahren Remchingen-Nöttingen (A8) ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG zur Anpassung der Ausbauweise eines Weges erforderlich geworden.
Ein geplanter Rasengitterweg soll zum Großteil als Grünweg und nur in einem kleinen, stark genutzten Teilbereich in Asphalt ausgebaut werden.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten. Der Eingriff in das Schutzgut Boden kann minimiert werden.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Enzkreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt Sachgebiet Flurneuordnung

Ritterstraße 28 - 30
76137 Karlsruhe
Postfach 2544
76013 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@enzkreis.de
Telefon: (0721) 3559-104
Fax: (0721) 3559-101
URL: https://www.enzkreis.de

Datum der Entscheidung

15.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Nichtbestehen UVP-Pflicht ( Bekanntgabe Nichtbestehen UVP-Pflicht.pdf )