Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die RWE Power AG beantragt gemäß § 68 WHG die Plangenehmigung zur Beseitigung des Holzweiler Fließ im Abbaugebiet des Tagebaus Garzweiler II im Kreis Heinsberg, im Abschnitt zwischen den Ortschaften Keyenberg und Holzweiler. Mit Inanspruchnahme ist bis Ende 2023 zu rechnen. Über das zur Einziehung vorgesehene Teilstück des Holzweiler Fließ entwässern die angrenzenden Ackerflächen, zudem wird die Niederschlags- und Siedlungsentwässerung der Ortschaft Holzweiler abgeführt. Bis zum Beginn der Seebefüllung soll das anfallende Oberflächengewässer des verbliebenden Teilstücks in einem temporären Rückhaltebecken aufgenommen und entweder über die Oberflächenentwässerung des Tagebaus oder gedrosselt über das Eggerather Fließ abgeleitet werden. Nach Beginn der Seebefüllung soll das verbliebene Teilstück in das künftige Randgewässersystem des Tagebausees eingebunden werden, was in künftigen Abschlussbetriebsplanzulassungs- bzw. Gewässerausbauverfahren zu konkretisieren sein wird. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Sachgebiet Wasserwirtschaft in der Braunkohle
Goebenstraße 25
44135
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
URL: | https://www.bra.nrw.de |
Datum der Entscheidung
27.04.2023