Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Rahmen der Maßnahme ist vorgesehen, die Landesstraße Nr. 390 (L 390) zwischen Leithöfe und Winnweiler von ca. Bau-km 0+061,334 bis 3+230,668 grundhaft zu erneuern und die Fahrbahn auf 6 m zu verbreitern. Der betroffene Streckenabschnitt ist derzeit gekennzeichnet durch geringe Fahrbahnbreiten, eine durchgehend schadhafte Fahrbahnoberfläche sowie eine teilweise unübersichtliche und unstete Streckenführung. Ferner erfolgt eine Verlegung des Grummbachs von ca. Bau-km 1+200 bis 1+350 sowie die Anlage einer naturnah gestalteten Polderanlage/ Flutmulden im Seitenbereich des Grummbachs zwischen ca. Bau-km 1+600 und 1+800. Des Weiteren sind umfangreiche Amphibienschutz- und Leiteinrichtungen sowie Querungsmöglichkeiten in Form von Amphibien- und Kleintierdurchlässen geplant. Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Potzbach, Winnweiler und Sippersfeld beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Nach dem Ergebnis einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalles, welche auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorhabens, seinem Standort sowie seinen möglichen Umweltauswirkungen durchgeführt wurde, sind nach überschlägiger Prüfung der Anhörungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die bei der Entscheidung über seine Zulässigkeit zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Die vollständigen Planunterlagen sind ab dem 23.06.2025 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: 0261/3029-0

Datum der Entscheidung

01.04.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

L 390_BK_Text_Planoffenlage ( L 390_BK_Text_Planoffenlage.pdf )
02_Übersichtskarte ( 02_Übersichtskarte.pdf )
03_Übersichtslageplan ( 03_Übersichtslageplan.pdf )
19.2_Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls_UVPG_LUVPG ( 19.2_Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls_UVPG_LUVPG.pdf )