Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Aurich, Geschäftsbereich I, beabsichtigt in der Zeit vom 29.06.2020 bis 21.08.2020 (8 Wochen) einen technischen Test am Emssperrwerk in Gandersum (Landkreis Leer) durchzuführen.
Ziel des technischen Tests ist es, die technische Machbarkeit der flexiblen Tidesteuerung durch das Emssperrwerk zu prüfen. Bei der flexiblen Tidesteuerung handelt es sich um die vorrangige Maßnahme des Masterplans Ems 2050 zur Lösung des Schlickproblems und damit um das bedeutsamste Projekt zur ökologischen Verbesserung der Ems. Im Rahmen der Tidesteuerung sollen mit den Toren des Emssperrwerks die Tiden beeinflusst werden. Durch den technischen Test sollen Torsteuerungsvarianten mit dem Sperrwerk erprobt sowie praktische Erkenntnisse über Auswirkungen der flexiblen Tidesteuerung u.a. auf die Umwelt, die Entwässerung des Binnenlandes, die Strömungsverhältnisse im Fluss sowie die Schifffahrt gewonnen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um die gemäß §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 WHG erlaubnispflichtige Benutzung eines oberirdischen Gewässers, da durch das Schließen der Tore des Emssperrwerkes die Ems aufgestaut wird. Die aus dem technischen Test gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in ein späteres Planfeststellungsverfahren einfließen, welches Voraussetzung für die dauerhafte Einrichtung einer Tidesteuerung mit dem Emssperrwerk ist. Bauliche Maßnahmen sind im Rahmen des technischen Tests nicht vorgesehen.
Der Geschäftsbereich I der Betriebsstelle Aurich des NLWKN hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG beantragt, durch die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Direktion des NLWKN, Geschäftsbereich VI — Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren —, hat als zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben der Betriebsstelle Aurich des NLWKN nach überschlägiger Prüfung gemäß den §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen der zuständigen Naturschutzbehörden durch eine allgemeine Vorprüfung festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg

Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: 0441 / 95069-112
Fax: 0441 / 95069-201
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

14.05.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung ( 200514_Bekanntmachung_Ergebnis_Vorprüfung.pdf )