Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die LDC Rostock GmbH & Co.KG plant in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Errichtung von zwei Beherbergungsbetrieben und einem Bürogebäude im Stadtteil Kröpeliner-Tor-Vorstadt auf der Freifläche zwischen Lübecker und Konrad-Zuse-Straße. Der Vorhabenraum ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ (inkl. 1. und 2. Änderung, Bekanntmachung 18.12.2013). Die Fläche, in der sich das geplante Vorhaben befindet, ist als Gewerbegebiet (GE 9) nach § 8 BauNVO festgesetzt. Zulässig sind hier u. a. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Im Baugebiet GE 9 sollen Gebäude als städtebauliche Dominante mit VI bis VIII Vollgeschossen errichtet werden.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das jahrzehntelang durch die Werftindustrie genutzt wurde. Ermöglicht wurde diese Nutzung durch sukzessive Geländeaufschüttungen. Im gesamten Areal der Neptunwerft ist aufschüttungsbedingt mit lokalen Bodenbelastungen zu rechnen. Das Gelände ist insgesamt vorbelastet und anthropogen stark überprägt.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO)
Bauamt, Untere Bauaufsichtsbehörde

Neuer Markt 1
18055 Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: bauamt@rostock.de

Datum der Entscheidung

27.11.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20191127_1761_BekanntmachungStAnz ( 20191127_1761_BekanntmachungStAnz.pdf )