Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zur Offenlegung eines namen-losen Gewässers III. Ordnung im Zuge des Ausbaus der K 122 zwischen Lichtenborn und Eulenbruch in der Gemarkung Lichenborn Flur 4, Flurstücke 817, 10/31, 8/42, 20/1, Verbandsgemeinde Arzfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm Der Landesbetrieb Mobilität Gerostein beabsichtigt die K 122 zwischen der Ortsgemeinde Lichtenborn und dem dazugehörigen Weiler „Eulenbruch auf einer Lange von ca. 1080 m zu erneuern. Im Zuge der Baumaßnahme sieht die Planung eine Neuregelung der Entwässerungssitutation vor. Der vorhandene Durchlass DN 300 bei Bau-km 0+699 wird durch einen Durchlass DN 600 ersetzt werden und das angrenzende namenlose Gewässer III. Ordnung offengelegt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Telefon: 0261 - 120-0
Fax: 0261 - 120-2200
URL: www.sgdnord.rlp.de

Datum der Entscheidung

21.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe_UVP_S_Lichtenborn ( Bekanntgabe_UVP_S_Lichtenborn.pdf )
Kriterien_UVP_S_Lichtenborn ( Kriterien_UVP_S_Lichtenborn.pdf )