Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, plant einen aus drei Windenergieanlagen (WEA) bestehenden Windpark auf der Gemarkung Welzheim und Plüderhausen im Vorranggebiet WN-29.
Es sollen zwei verschiedene Anlagentypen errichtet und betrieben werden. Zum einen eine WEA des Typ Vestas V150 mit 4,2 MW Nennleistung, 150 m Rotordurchmesser und einer Nabenhöhe von 166 m. Zum anderen zwei WEA des Typ Vestas V162 mit 5,6 MW Nennleistung, 162 m Rotordurchmesser und einer Nabenhöhe von 166 m.
Der Standort des Windparks liegt auf dem Höhenzug südlich des Ortsteils Breitenfürst der Stadt Welzheim. Die drei WEA-Standorte befinden sich auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Für das Vorhaben werden 1,8613 Hektar Wald dauerhaft und 2,3815 Hektar befristet umgewandelt. Die Inbetriebnahme des Windparks soll im Februar 2025 erfolgen.
Für das Vorhaben wird nach den §§ 4, 6 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 sowie der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 (Verfahrensart „V“) der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt.
Das geplante Vorhaben unterliegt dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Für die geplanten Windenergieanlagen und die damit verbundene Waldumwandlung ist gemäß § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, da der Antragsteller dies beantragt hat. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet und dem Antrag auf freiwillige UVP mit Entscheidung vom 27.04.2021 stattgegeben. Nach § 7 Abs. 3 UVPG ist die Entscheidung über die UVP-Pflicht nicht anfechtbar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 1 c der 4. BImSchV ist für das geplante Vorhaben ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10
71328
Waiblingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | info@rems-murr-kreis.de |
Telefon: | 07151 501-0 |
Fax: | 07151 501-1525 |
URL: | https://www.rems-murr-kreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.08.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
06.07.2022 - 06.07.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.02.2022 - 16.03.2022