Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Vehlefanz ist ein kombiniertes Verfahren, welches zum
einen der Bereitstellung der Bedarfsflächen für Abschnitte des 6-streifigen Ausbaus der Autobahn A10
und A24 dient (Unternehmensflurbereinigung gem. §87 ff. FlurbG) und zum anderen der Regelflurbereinigung
gem. §1 i.V. m. § 37 FlurbG, sowie der Zusammenfassung von getrenntem Anlagen- und Bodeneigentum
(LwAnpG).
§ 37 des Flurbereinigungsgesetzes enthält den Auftrag zur Gestaltung des Bodenordnungsgebietes
und bildet somit den Handlungsrahmen der Flurbereinigung. Dabei ist das Bodenordnungsgebiet unter
Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur so zu gestalten, wie es den gegeneinander abzuwägenden
Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung
entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Wege, Straßen, Gewässer und andere
gemeinschaftliche Anlagen sind zu schaffen, bodenschützende sowie -verbessernde und landschaftsgestaltende
Maßnahmen vorzunehmen und alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, durch welche
die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert, der Arbeitsaufwand vermindert und die Bewirtschaftung
erleichtert werden.
Um diesen hohen Ansprüchen der Neugestaltung des Bodenordnungsgebietes gerecht zu werden,
wurden die Neugestaltungsgrundsätze gem. § 38 FlurbG aufgestellt und mit den Trägern öffentlicher
Belange am 12.09.2016 abgestimmt. Auf der Grundlage dieses planerischen Rahmenkonzeptes erfolgte
2017 die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes gem. § 41 FlurbG, welcher am
01.03.2019 genehmigt wurde. Es folgte die Ausführungsplanung und Umsetzung erster Maßnahmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Referat B2 - Ländliche Neuordnung
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Dienstsitz Prenzlau
Grabowstraße 33
17291 Prenzlau
Grabowstraße 33
17291
Prenzlau
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Norman.Vollbrecht@lelf.brandenburg.de |
Telefon: | +49 3984 7187 60 |
URL: | https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/flurneuordnung/ |
Datum der Entscheidung
01.03.2017