Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die WINDENERGIE S&H GMBH, Talmühle 1, 74722 Buchen (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Walldürn-Wettersdorf“ mit sechs Windkraftanlagen in der Stadt Walldürn, Gemarkungen Glashofen und Wettersdorf im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen gestellt wurde: • Die Standorte 1 und 4 auf Flst.Nr. 558/4 auf der Gemarkung Walldürn-Glashofen. • Die Standorte 3 und 5 auf Flst.Nr. 558 auf der Gemarkung Walldürn-Glashofen. • Die Standorte 6 und 7 auf Flst.Nr. 374 auf der Gemarkung Walldürn-Wettersdorf. Der Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ liegt zwischen den Ortsteilen Wettersdorf (Walldürn), Glashofen (Walldürn), der Stadt Walldürn sowie den Gemeinden Hardheim und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 weisen eine Nabenhöhe von 174,50 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 262 m und eine Nennleistung von 7 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 12.06.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 03.07.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren sind nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 20.08.2024 statt. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 26.10.2022 durchgeführt. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 25.04.2025. Konkret soll die nachfolgende Frage geklärt werden. Ist die Standsicherheit der beantragten Windkraftanlagen unter Berücksichtigung der am Standort zu erwartenden Turbulenzen, insbesondere im Hinblick auf Wechselwirkungen zwischen den beantragten und möglichen benachbarten Anlagen, sowie topografische und bodenbedingte Einflüsse, gegeben? Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der unteren Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 08.05.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Fachdienst Umwelt-Recht
Renzstraße 10
74821
Mosbach
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umwelt@neckar-odenwald-kreis.de |
Telefon: | 06261 84-0 |
Fax: | 06261 84 4702 |
URL: | http://www.neckar-odenwald-kreis.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.06.2025 - 03.07.2025