Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Baufirma STRABAG AG baut derzeit im Auftrag des Staatlichen Bauamt Kempten den Ersatzneubau der Brücke der Bundesstraße B19 über die Iller zwischen Sonthofen und Sigishofen. Diese Straßenbaumaßnahme inklusive des Abbruchs der bestehenden alten Brücke und der Brückenneubau ist insgesamt in einen straßenrechtlichen Planfeststellungverfahren bzw. -beschluss durch die Regierung von Schwaben vom 07.07.2023 (AZ: RvS-SG32-4354.1-2/41) behandelt worden. Im Zuge der bereits laufenden baulichen Umsetzung des Vorhabens hat nun die Baufirma ein etwas geändertes Vorgehen zum Abbruch der alten Brücke eingebracht. Die bauzeitlichen Eingriffe bzw. Veränderungen im Gewässerbett eines solchen nun beabsichtigten Abbruchvorhabens sind nicht mehr gänzlich durch die o.g. Planfeststellung gedeckt. Daher beantragt die STRABAG AG nun die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Kiesumlagerung in der Iller. Die Abrissarbeiten werden dabei in vier Phasen aufgeteilt. Abbruch des (nördlichen) rechten Brückenfelds: Phase 1: Der Abbruch des rechten Brückenfeldes erfolgt grundsätzlich weiterhin nach der bereits geplanten bzw. plan-festgestellten Vorgehensweise. Das heißt, der konventionelle, kleinteilige Abbruch wird mit Hydraulikbaggern bei erwarteten niedrigen Abflussverhältnissen (<40 m³/s) in der Iller durchgeführt. Dies geschieht im Trockenen auf der bauzeitlich errichteten Reißdammschüttung mit einer maximalen Höhe von 736,40 m ü. NN, von unten ausgehend. Das Ab-bruchmaterial wird dabei unverzüglich von der Reißdammschüttung aus dem Gewässerbett entfernt. Abbruch des (südlichen) linken Brückenfelds: Phase 2: Umschichtung der Reißdammvorschüttung von der rechten Illerseite auf die linke Illerseite. Der Abtrag erfolgt schrittweise von der rechten Uferseite aus und öffnet dort einen Abflussquerschnitt. Das rechts von der Reißdammschüttung abgetragene Kiesmaterial wird zum Aufbau einer neuen Reißdammschüttung auf der linken Seite eingebaut und verringert dort den Abflussquerschnitt. Zur kurzfristigen Erosionssicherung ist dort am Reißdamm gegebenenfalls der Einbau von Big Packs vorgesehen. Phase 3: In dieser Phase wird die Umlagerung der Reißdammvorschüttung mit einer Oberkante von maximal 736,40 m ü. NN auf der linken Illerseite fertiggestellt. Der Brückenüberbau wird dann über dieser Reißdammschüttung – ähnlich dem Abbruch des anderen Brückenfeldes (Phase 1) – als konventioneller, kleinteiliger Abbruch mit Hydraulikbaggern bei zu erwartenden niedrigen Abflussverhältnissen (<40 m³/s) in der Iller durchgeführt. Dabei erfolgt auch die umgehende Entfernung des Abbruchgutes von der Reißdammschüttung aus dem Gewässerbett. Phase 4: Nach vollständigem Abbruch des linken Brückenüberbaus erfolgt die erneute Umlagerung der bauzeitlichen Reißdammvorschüttung von der linken Gewässerseite zurück auf die rechte Illerseite. Dieser Rückbau der Reißdammvorschüttung ist so geplant, dass die darunterliegende Illersohle möglichst nicht beeinträchtigt wird. Bei dieser vorgesehenen Abbruchvariante („STRABAG-Variante 2“) werden deutlich mehr Umbauten bzw. bauzeitliche Veränderungen in der Gewässersohle vorgenommen als in der ursprünglichen Variante der seinerzeitigen Planfeststellungsplanung. Die Firma STRABAG legt in ihren Antragsunterlagen mehrfach dar, dass sie die Arbeitsschritte mit bau-zeitlich massiven Einwirkungen auf den Abflussquerschnitt der Iller nur in engen Zeiträumen (maximal 48 Stunden) bei Niedrigwasserabfluss durchführen wird und ihre Arbeitsabläufe zum Brückenabbruch daran ausrichtet und abstimmt.
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87527
Sonthofen
Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
03.06.2025