Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Fa. KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf, wurde mit Datum vom 05.05.2021 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und -wiedereinleitung erteilt.
Diese dient dem Betrieb einer Kieswaschanlage und nach Gebrauch der anschließenden Wiedereinleitung über eine alte Kiesgrube als Absetzteich. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen.
Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist.
Bereits im vorherigen Erlaubnisverfahren von 21.09.2006 konnten keine nachteiligen Auswirkungen ermittelt werden, so dass im aktuellen Erlaubnisverfahren keine Verschlechterung zu erwarten ist.
Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung in der Rheinzeitung, Neuwieder Ausgabe, in der Ausgabe vom 14.04.2021 veröffentlicht

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Telefon: 02602 - 152 - 0
Fax: 02602 - 152 - 4100
URL: www.sgdnord.rlp.de

Datum der Entscheidung

14.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20210216_UVP-Vorprüfung_A_PrüftabelleAnlage3_1-3_RWAB-MT_ANWG2469 ( 20210216_UVP-Vorprüfung_A_PrüftabelleAnlage3_1-3_RWAB-MT_ANWG2469.pdf )
20210412_BekanntgabeVorprüfungUVP ( 20210412_BekanntgabeVorprüfungUVP.pdf )