Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windpark Steinheim Rolfzen GbR, Waldstraße 55, 32839 Steinheim, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs V172-7.2 mit einer Nennleistung von 7.200 kW auf den folgenden Grundstücken in 32839 Steinheim: WEA 1: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstück 6 (NH: 199 m) WEA 2: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstücke 6, 16, 17, 124; Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 124 – 128 (NH: 199 m) WEA 3: Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 126 – 128 (NH: 175 m) WEA 4: Gemarkung Steinheim, Flur 12, Flurstücke 148, 149 (NH: 199 m) Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 13.10.2023 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Höxter - Der Landrat
untere Immissionsschutzbehörde

Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-hoexter.de
Telefon: 05271-965-0
Fax: 05271-37926
URL: https://www.kreis-hoexter.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

03.05.2024 - 03.06.2024

Auslegungsinformationen

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

weitere Informationen ( 9012.Windpark-Steinheim-Rolfzen-GbR.html )