Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die RWE Power AG hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Garzweiler II den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler II im Zeitraum 2024-2030“ gemäß Wasserhaushaltsgesetz bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821
Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
URL: | https://www.bra.nrw.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.12.2023
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
10.10.2022 - 24.10.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.03.2022 - 31.03.2022