Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die RWE Power AG hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Garzweiler II den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler II im Zeitraum 2024-2030“ gemäß Wasserhaushaltsgesetz bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bra.nrw.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

14.12.2023

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

10.10.2022 - 24.10.2022

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

01.03.2022 - 31.03.2022