Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Paul Rauschert Steinbach GmbH betreibt eine Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer max. Besatzdichte von 250 kg/m³, die gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.10.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt. An der bestehenden Anlage sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Errichtung eines gemeinsamen Kamins mit Sammelleitung und HF-Filter für die Kammeröfen 3, 4 und 5
- Umstellung des Trocknungsprinzips der Trockenkammer 6 auf Kondensatabscheidung
- Wegfall der TNV für die Abluft der Trockner 2 und 3, des Kammerofens 6 und der Laboröfen 1 und 2
- Wegfall des gasbefeuerten Hochtemperaturofens 6
- Neuerrichtung des Hochtemperatur-Heizelementes 4
- Neuinstallation von Wärmetauschern an bestehenden TNVs.
Die Maßnahmen stellen eine wesentliche Änderung der vorhandenen Anlage dar und bedürfen daher gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Gemäß §§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4, 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 2.6.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen des Verfahrens eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kronach
Güterstr. 18
96317
Kronach
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-kc.bayern.de |
Telefon: | +49 9261 678-0 |
Fax: | +49 9261 678-211 |
URL: | http://www.landkreis-kronach.de |
Datum der Entscheidung
11.02.2019