Allgemeine Vorhabenbeschreibung

1.3 Kurzbeschreibung des Projektes
Die BayWa r.e. Wind GmbH plant auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Desloch in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan die Errichtung von zwei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162.
Die Anlagenstandorte befinden sich zwischen den Ortslagen Bärweiler, Lauschied, Desloch und Jeckenbach. Die Entfernungen zwischen den Anlagen und den umliegenden Ortschaften betragen mindestens 1.100 m gemäß den gültigen Vorgaben des Landesentwicklungsplans (s. Lagepläne in Kapitel 14). Die Vorhabenfläche liegt innerhalb einer Windkraft-Sonderbaufläche des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim aus dem Jahr 2013 und ist darüber hinaus Teil des interkommunalen Vorranggebiets 19a des Teilplans Windenergienutzung des Regionalplans Rheinhessen-Nahe.
Bereits am 06.10.2021 wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 Megawatt erteilt (Az. 63/144-09). Das Genehmigungsverfahren wurde als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden eine Verschiebung des Standortes von Windenergieanlage 1 um ca. 130 m, eine Anpassung der Wegeinfrastruktur, sowie eine Erhöhung der Nennleistung von 5,6 Megawatt auf 6,2 Megawatt je Anlage beantragt. Im Vergleich zu den 2021 genehmigten Windenergieanlagen werden die Eingriffe in Natur und Landschaft durch diesen Änderungsantrag reduziert. Das Änderungsverfahren soll ebenfalls im förmlichen Verfahren durchgeführt werden.
Aufgrund einer Änderung der planungsrechtlichen Vorgabe zur Bemessung der Siedlungsabstände (1.100 m ab Turmmittelpunkt nach Landesentwicklungsplan) besteht die Möglichkeit, den ungünstig am Hang gelegenen Standort von Anlage 1 in eine höhere Lage zu verschieben. Die Verschiebung ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Höhenge-winn durch die Verschiebung beträgt etwa 8 Meter. Der Rotor der Windenergieanlage liegt nach der Verschiebung weiterhin vollständig innerhalb der Sonderbaufläche des Flächennutzungsplans. Neben der Verschiebung des Standorts wurde die gesamte Wegeinfrastruktur überarbeitet und optimiert. Der neue Standort weist neben einer Steigerung des Energieertrags vor allem beim Flächenverbrauch erhebliche Vorteile auf. Im Gegensatz zur genehmigten Planung müssen für das neue Parklayout keine neuen Wege gebaut, sondern lediglich die vorhandenen Wege ausgebaut werden. Die dauerhafte Beanspruchung land-wirtschaftlicher Flächen wird so auf ein Minimum reduziert. Darüber hinaus muss für den Bau des Fundaments am neuen Standort von Windenergieanlage 1 kein Wald gerodet werden.
Bei den hier beantragten Windenergieanlagen handelt es sich, wie schon bei den bereits genehmigten Anlagen um das Modell V162 des Herstellers Vestas mit identischen Abmessungen. Die Hauptbestandteile der Windenergieanlagen sind das Stahlbetonfundament, ein Hybridturm, bestehend aus einem konisch zulaufenden Spannbetonturm und drei Stahl-turmsegmenten, die Gondel mit Maschinenhaus sowie der Rotor. Die Gesamtleistung des Windparks erhöht sich mit dem Änderungsantrag von 11,2 Megawatt auf nunmehr 12,4 Megawatt, was sich positiv auf den Energieertrag und damit auf die Effizienz des Windparks auswirkt.
Die Windenergieanlagen schalten sich ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s ein und werden mittels eines Mikroprozessorsystems an die jeweiligen Windverhältnisse angepasst. Die Sicherheit wird unter anderem durch ein aerodynamisches Bremssystem, ein Blitzschutzsystem, ein Eiserkennungssystem und ein Sensorsystem gewährleistet, welches die Anlage bei Störungen sofort abschaltet. Eine Gefährdung des Grundwassers wird durch mehrere Sicherungs- und Auffangsysteme ausgeschlossen.
Der vom Generator erzeugte Strom wird entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers und den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in einspeisefähigen Wechselstrom umgewandelt und über Erdkabel in das Versorgungsnetz eingespeist.
Zur Minderung von Schall- und Schattenimmissionen beträgt der Mindestabstand zwischen dem Turmmittelpunkt der geplanten Anlagen und den umliegenden Ortslagen mindestens 1.100 m. Detaillierte Berechnungen wurden in einer Schall- und einer Schattenwurfprognose vom Ingenieurbüro Pies bzw. planGIS durchgeführt (s. Kapitel 6 und 7). Im Vergleich zu den genehmigten Standorten ergeben sich aus der Verschiebung keine Veränderungen für den Betrieb der beiden Windenergieanlagen. Anlage 1 muss zur Nachtzeit im schallreduzierten Modus (Mode 2) betrieben werden, um die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm einzuhalten. Zur Einhaltung der Richtwerte zum Schattenschlag werden die Anlagen mit einem Schattenwurfabschaltsystem ausgestattet, welches die Windenergieanlagen automatisch abschaltet, bevor eine Überschreitung dieser Richtwerte an den relevanten Immissionsorten eintritt. Verstöße gegen § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Tötungs- und Störungsverbot wildlebender und besonders schützenswerter Arten) können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Hierzu wurden unter anderem ein Avifaunistisches und ein Fledermauskundliches Fachgutachten, sowie ein Fachbeitrag Naturschutz vom Planungs- und Gutachterbüro gutschker-dongus erstellt. Des Weiteren wurden sämtliche Auswirkungen der Planung auf die belebte und unbelebte Umwelt untersucht und die Ergebnisse in einer Umweltverträglichkeitsstudie bzw. einem UVP-Bericht zusammengefasst (s. Kapitel 12, Ziffer 12.9). Es wird mit keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen gerechnet, sodass das Gesamtvorhaben als umweltverträglich angesehen werden kann. Sämtliche unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen kompensiert.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Bad Kreuznach

Salinenstr. 47
55543 Bad Kreuznach
Postfach
55508 Bad Kreuznach
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: post@kreis-badkreuznach.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

02.02.2023

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

22.08.2022 - 21.09.2022