Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Madaus GmbH, Lütticher Str. 5, 53842 Troisdorf hat folgendes Vorhaben am Standort, Gemarkung Spich, Flur 17, Flurstück 730 beantragt: Antrag nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in die Gefahrenklasse „akute Toxizität“ Kategorien 1, 2 oder 3 einzustufen sind, mit einer Lagermenge von weniger als 19,9 t (Nr. 9.3.2 des Anhangs 1 i.V.m. Anhang 2 Nr. 29 und 30 zur 4. BImSchV). Bei beantragten Anlage handelt es sich um ein Neuvorhaben nach Nr. 9.3.3 der Anlage 1 des UVPG. Für das Vorhaben wurde in einer standortbezogenen Vorprüfung nach §7 Abs. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechsel¬wirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Durch das Neuvorhaben fallen keine Abfall- und Abwasserströme an. Auch wird das Vorhaben keine Luftschadstoffemissionen hervorrufen. Das Verkehrsaufkommen in der Anlage verändert sich nur geringfügig, da die Kapazität nicht verändert wird. Die Lärmbelastung durch die Anlage bleibt nahezu unverändert. Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie relevante Bodenbelastungen finden nicht statt, da für das Vorhaben ein bereits vorhandenes Lagergebäude umgenutzt wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Oberflächengewässern und auch des Grundwassers ist nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gehandhabt werden. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

04.10.2021