Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Firma Agrargenossenschaft ODEGA Groß-Neuendorf e.G., Ausbau 1 in 15324 Letschin, Ortsteil Groß Neuendorf wurde am 14. Dezember 2021 die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück Straße am Kruschkengraben, 15324 Letschin in der Gemarkung Ortwig, Flur 2, Flurstücke 327, 328, 329, 330, 331 eine Anlage zum Halten von Hennen zu errichten und zu betreiben. (Az.: G04820)

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Im Ergebnis einer ersten Vorprüfung wurde am 19. Juli 2021 festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Im länderübergreifenden zentralen UVP-Internetportal wurde auf das Prüfergebnis in der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens vom 3. August 2021 hingewiesen.

Die erteilte Genehmigung ist noch nicht bestandskräftig.

Nach Erteilung der Genehmigung wurde unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten relevanten Kriterien erneut überprüft, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der Gebiete betreffen können.

Im Ergebnis dieser nochmaligen Vorprüfung wurde am 28. März 2023 festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost
Landesamt für Umwelt
Abteilung Service

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: s4@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

28.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

G04820_Feststellung des Unterbleibens einer UVP ( G04820_Feststellung des Unterbleibens einer UVP.pdf )