Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fischer Weilheim GmbH hat für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage sowohl zur biologischen und physikalischen Behandlung von Boden und mineralischen Abfällen als auch zur Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf dem Betriebsgelände Carl-Benz-Straße 33 in Weilheim a. d. Teck, Flurstück Nr. 9269/4 die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

Auf diesem Betriebsgelände ist bereits der „Anlagenteil III – Außenbereich zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen“ errichtet und vom LRA Esslingen mit einer Lagermenge an gefährlichen Abfällen von 49 t am 30.09.2004, letztmalig geändert am 09.04.2018, genehmigt worden. Dieser bestehende Anlagenteil 3 liegt im südwestlichen Bereich des Betriebsgeländes und soll am jetzigen Anlagenstandort aufgelöst und vollständig in den neu geplanten Anlagenteil überführt bzw. integriert werden.

Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist die Errichtung und der Betrieb einer Neuanlage zur biologischen Behandlung von gefährlichen Abfällen UVP-pflichtig. Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden die sich durch die Planung ergebenden Veränderungen der Umwelt im festzulegenden Untersuchungsgebiet untersucht. Ein sogenannter UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

19.08.2021

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

08.02.2021 - 19.02.2021

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

26.10.2020 - 26.11.2020