Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.0 Kenzingen - Riegel/Malterdingen als Teil der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.

Der Ausbau- und Neubau der Rheintalbahn sieht in den Streckenabschnitten 7 (Appenweier - Kenzingen) und 8 (Kenzingen - Müllheim) vor, dass der Güterverkehr nach Abzweigung von der Bestandstrasse gebündelt auf der Ostseite der Bundesautobahn (BAB) A5 geführt wird. Der schnelle Personenfernverkehr dagegen verbleibt zusammen mit dem Nahverkehr auf der Trasse der bestehenden Rheintalbahn, die hierfür entsprechend ausgebaut wird. Der PfA 8.0 stellt einen Verknüpfungsbereich zwischen diesen beiden Trassen dar, sowohl im Endausbau als auch in der Bauzeit.

Die Ausbaustrecke des PfA 8.0 entlang der Bestandtrasse der Rheintalbahn beginnt auf der Gemarkung Kenzingen ca. 200 m südlich der Überführung der Landesstraße L105 und endet an der Gemarkungsgrenze zu Köndringen. Sie wird von Norden her bis zur Gemarkungsgrenze von Hecklingen im Endzustand viergleisig ausgebaut. Auf der gesamten Baustrecke erfolgt die Ertüchtigung der Gleise für den schnellen Personenfernverkehr.

Die rund einen Kilometer lange zweigleisige Güterverkehrstrasse des PfA 8.0 an der BAB A5 liegt vollständig auf Gemarkung Riegel, beginnt auf Höhe des Autobahnparkplatzes Ziegelei und endet ca. 430 m südlich der Autobahnunterquerung der Elz.

Um Güterverkehre von und nach Freiburg zu ermöglichen und die betriebliche Flexibilität zu erhöhen, ist die Güterverkehrstrasse an der A5 mit einer zweigleisigen Querspange mit der Rheintalbahntrasse verbunden. Ihre Verknüpfung mit der Neubautrasse an der A 5 ist südlich der Elzquerung vorgesehen, die Anbindung an die Rheintalbahn nordwestlich des Malterdinger Baggersees. Da während des zuletzt erfolgenden Ausbaus der Bestandstrasse der Rheintalbahn im Streckenabschnitt 7 die autobahnparallelen Gleise auch vom schnellen Personenfernverkehr genutzt werden sollen, dient die Querspange während dieser Zeit auch zur Überleitung dieser Verkehre.

Da die Güterumfahrung der Freiburger Bucht (PfA 8.0 bis 8.4) einige Jahre vor der Güterzugtrasse zwischen Offenburg und Kenzingen fertiggestellt sein wird, ist zur Inbetriebnahme eine provisorische zweigleisige Überleitung des Güterverkehrs von und zur Bestandstrasse der Rheintalbahn erforderlich. Ihre Verknüpfung mit der Neubautrasse an der A5 ist nördlich der Querung der Gemeindeverbindungsstraße Riegel-Hecklingen vorgesehen, die Anbindung an die Rheintalbahn 400 m südlich der Bahnbrücke der L 105 bei Kenzingen. Nach Fertigstellung der Güterzugtrasse an der A5 soll das Provisorium noch gemeinsam mit der Querspange als Baustellenumfahrung für den Nahverkehr während der Arbeiten an der Bestandsstrecke im Bereich der Elzquerung dienen. Anschließend sieht die Planung den Rückbau vor.

Alle im PfA 8.0 geplanten Strecken verlaufen geländegleich oder in leichter Dammlage. Zum Schutz von Gebäuden auf den betroffenen Gemarkungen sind Schallschutzwände auf insgesamt 2.500 m und Schienenstegdämpfung auf 1.300 m Länge vorgesehen. Während des Betriebs der provisorischen Überleitung sind auch dort Schallschutzwände und Schienenstegdämpfung geplant.

Auf Gemarkung Riegel ist an der A5 auf Höhe der Ziegelhöfe (zwischen den Autobahnüberführungen der Weisweiler Straße und der Landesstraße L 105) eine Park- und WC-Anlage (PWC-Anlage) geplant. Mit ihr sollen die acht Parkplätze ersetzt werden, die durch die autobahnparallele Führung in den Streckenabschnitten 7 und 8 entfallen. Die Güterzugtrasse wird um die PWC-Anlage herumgeführt.

Teil der Planung sind auch Straßenüberführungen und Überführungen der Gleise über Oberflächengewässer und die Anpassung und Umgestaltung des Wegenetzes. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der oben dargestellten Trassen sowie im Umfeld der geplanten PWC-Anlage geplant. Einzelne Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen befinden sich im trassenfernen Bereich.

Hinweis:
Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/aus-und-neubau-der-rheintalbahn/pfa-80-kenzingen-riegel-malterdingen/

oder unter:

Regierungspräsidium Freiburg / Abteilung 2 / Referat 24 / aktuelle Planfeststellungsverfahren im RP Freiburg / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.0 Kenzingen - Riegel/Malterdingen

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