Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Flughafen Bremen- Bau von Einzelfundamenten für den jährlich achtwöchigen Aufbau und den Betrieb einer Brandsimulationsanlage/ Sperrung Nebenstartbahn 23
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 gemäß § 41 LuftVZO mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, für acht Wochen jährlich im Frühjahr, Sommer oder Herbst am Ende der Nebenstartbahn 23 eine mobile Brandsimulationsanlage (BSA) zu errichten und zu betreiben, und während dieses Zeitraums eine Befreiung von der Betriebspflicht der Nebenstartbahn 23 zu beantragen.
Zu diesem Zweck sollen Einzelfundamente errichtet werden, die eine bessere Statik der Anlage herstellen und einen optimaleren Aufbau gewährleisten.
Hintergrund hierfür sind Übungs- und Ausbildungszwecke der Flughafenfeuerwehr.
Mit der neuen modular aufgebauten BSA kann ein Flächenbrand simuliert werden. Das Feuer wird mit Propangas gespeist. Als Löschmittel werden Wasser und gegebenenfalls CO2 eingesetzt.
Die Aufstellfläche für die BSA ist bereits versiegelt. Für die Einzelfundamente wird lediglich vorhandener Bestandsbeton entfernt durch Ortsbeton ersetzt. Zusätzliche Bodenversiegelungen erfolgen nicht.
Die Aufstellung und der Betrieb der BSA haben zur Folge, dass die Nebenstartbahn 23 für einen sechswöchigen Zeitraum nicht genutzt werden kann. Kleinflieger mit Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis zu 5.700 kg haben währenddessen nicht -wie sonst- die Wahl, ob sie von der Nebenstartbahn 23 oder von der Hauptstartbahn 09/27 abfliegen wollen, sondern müssen die Hauptstartbahn 09/27 benutzen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bremen

Ansprechpartner

Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Luftfahrtbehörde

Katharinenstraße 37
28195 Bremen
Deutschland

E-Mail: janina.lagrain@swh.bremen.de
URL: https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de

Datum der Entscheidung

30.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

230330_Unterbleibensentscheidung_gez ( 230330_Unterbleibensentscheidung_gez.pdf )