Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Pfalzwerke geofuture GmbH betreibt die Gewinnung von Erdwärme. Das Geothermievorhaben Insheim wurde mit Zulassung des Hauptbetriebsplans am 12.11.2012 erstmalig durch das LGB grundsätzlich zugelassen und befindet sich seither in Betrieb.

Mit Schreiben vom 13.09.2018 beantragte die Pfalzwerke geofuture GmbH die Feststellung der UVP-Pflicht aufgrund § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 10a UVP-V Bergbau für die Erdwärmegewinnung des Geothermiekraftwerkes Insheim.

Die Behörde kommt zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen des Geothermiekraftwerk Insheim in ihrer Größe, Ausdehnung und Wirkintensität nicht als erheblich zu bewerten sind. Diese Einschätzung berücksichtigt insbesondere die technische Ausführung der Sicherheits- und Steuerungsanlagen, die unmittelbare Lage an der BAB A65, sowie die mehrjährigen Erfahrungen des laufenden Kraftwerkbetiebs.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Mainz, den 06.05.2019

Im Auftrag
gez.
Holsten Hübner
Oberbergrat

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
LGB (Landesamt für Geologie und Bergbau)

Rheinland-Pfalz

E-Mail: office@lgb-rlp.de
Telefon: 06131 / 9254 - 0
Fax: 06131 / 9254 - 123
URL: www.lgb-rlp.de

Datum der Entscheidung

06.05.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-V Insheim - Bekanntgabetext ( UVP-V Insheim - Bekanntgabetext.pdf )