Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 06.11.2019 beantragt die Grundstückseigentümerin der Fl. Nr. 531, Gemarkung Rohr i. NB, die Verfüllung eines Teiches auf dem vorgenannten Grundstück.
Gemäß den §§ 5 und 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vor-haben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu die-sem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht. Die allgemeine Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung durchgeführt.
Die Prüfung der Kriterien aus der Anlage 3 zum UVPG hat aus wasserwirtschaftlicher Sicht ergeben, dass durch die Verfüllung des Teiches keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden. Auch aus hygienischer Sicht ist eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu erwarten. Nachfolgend wird das o.g. Vorhaben anhand der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG näher erläutert.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kelheim

Donaupark 12
93309 Kelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de
Telefon: +49 9441 207-0
Fax: +49 9441 207-1050
URL: http://www.landkreis-kelheim.de

Datum der Entscheidung

26.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachung UVP-Vorprüfung.pdf )