Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Siep Kieswerk GmbH & Co. KG, Kirchberger Straße 53, 52428 Jülich, hat beim Land-rat des Kreises Düren die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW – AbgrG) für eine Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand auf einer Fläche von ca. 19,5 ha beantragt.

Die Voranfrage dient als planungsrechtliche Absicherung nach dem Abgrabungsrecht im Vorfeld einer kostenaufwändigen Detailplanung und stellt daher keinen vollständigen Abgrabungsantrag dar. Daher beschränkt sich diese Voranfrage antragsgemäß ausschließlich auf die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Ausschluss sonstiger in Betracht kommender öffentlicher Belange, insbesondere der Belange des Naturhaushalts, der Landschaft und der Erholung, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, und des Bodenschutzes.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Düren
Umweltamt

Bismarckstr. 16
52351 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: amt66@kreis-dueren.de
Telefon: 02421/ 2210-66005
Fax: 02421/2210-66990
URL: www.kreis-dueren.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

03.02.2020

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

07.10.2019 - 06.11.2019