Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Im Flurneuorndnungsverfahren Remchingen-Nöttingen (A8) ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG aufgrund von Starkregenschäden erforderlich geworden.


Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Enzkreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt Sachgebiet Flurneuordnung

Ritterstraße 28 - 30
76137 Karlsruhe
Postfach 2544
76013 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@enzkreis.de
Telefon: (0721) 3559-104
Fax: (0721) 3559-101
URL: https://www.enzkreis.de

Datum der Entscheidung

12.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Nichtbestehen UVP-Pflicht ( Bekanntgabe Nichtbestehen UVP-Pflicht.pdf )