Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
– Planfeststellungsbehörde –

Vom 15.09.2021 – VIII-627-00000-2020/004-003

Die Hansestadt Stralsund hat, vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, mit Schreiben vom 29.03.2021 bei dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Meck-lenburg-Vorpommern als Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Plangeneh-migung für das Teilbauvorhaben Sanierung der Uferkanten und Umgestaltung der Freiflächen Nördliche Hafeninsel Baufeld A mit den Teilbaufeldern A1 und A2 in Stralsund gemäß § 6 Absatz 6 des Gesetzes über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (Wasserverkehrs- und Hafensicher-heitsgesetz – WVHaSiG M-V) vom 10. Juli 2008 (GVOBl. M-V 2008, 296), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2018 (GVOBl. M-V S. 274) geändert worden ist, in Verbindung mit § 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwal-tungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. 2020, 410) gestellt.

Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung der Uferkanten sowie die Umgestal-tung der dahinterliegenden Freiflächen der Nördlichen Hafeninsel in Stralsund in dem Bauabschnitt A, welcher räumlich die Liegeplätze 6 (Hansakai), Hafenamt (Lot-senhaus) und Aufschleppe sowie die dahinterliegenden Freiflächen umfasst. Die Sanierung der Uferkanten beinhaltet den Abbruch der brückenähnlichen Überbau-platte nebst ihren Stahlgründungspfählen am Liegeplatz 6 sowie den Abbruch des bestehenden Stahlbetonholms bzw. der bestehenden Stahlbetonkonstruktion an den Liegeplätzen Aufschleppe und Hafenamt. Vor den bestehenden Bestandskon-struktionen wird jeweils eine neue einfach rückverankerte bzw. am Liegeplatz Ha-fenamt eine unverankerte Spundwandkonstruktion errichtet. Im Rahmen der Umge-staltung der Freiflächen werden eine dem Hansakai vorgelagerte Treppenkonstruk-tion, welche wasserseitig auf der neuen Spundwandkonstruktion auflagert, sowie zwei neue Gittermasten inklusive Medienleitungen errichtet.

Das vorbezeichnete Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. Sep-tember 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.12 der Anlage 1 zum UVPG führt die Plan-feststellungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht durch.

Die überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG auf-geführten Kriterien hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorbezeichnete Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheb-lichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Folgende Merkmale des Vorhabens und des Standortes sind für diese Einschätzung maßgebend:
- Die Größe und Ausgestaltung des Bauvorhabens, der Umfang der Nutzung natürlicher Ressourcen und die weiteren Merkmale des Projektes sind nicht geeignet, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu verursachen.
- Die Baumaßnahme erfolgt auf einem Hafengelände östlich der Altstadt der Hansestadt Stralsund im Landkreis Vorpommern-Rügen und somit in einem anthropogen stark vorbelasteten Raum. Auf der Hafeninsel befinden sich gastronomische Einrichtungen und Wohnhäuser. Das Areal wird ganzjährig für touristische Zwecke, Hafen- und Lieferverkehr sowie zur Erholung ge-nutzt.
- Das Plangebiet liegt in dem 150 m breiten Küstenschutzstreifen. Vorhaben-bedingt werden durch die Sanierung der Uferkanten Wasserflächen über-baut und versiegelt und sind als dauerhafte negative Auswirkungen zu be-trachten, welche aufgrund der geringen Größenordnung jedoch als gering einzustufen sind. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vollständig aus-geglichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder ersetzt (Ersatzmaßnahmen).
- Mit dem Vorhaben sind durch die Neugestaltung unwesentliche visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes verbunden, welche aufgrund ihrer Geringfügigkeit jedoch als nicht erheblich zu bewerten sind.
- Im Rahmen der Bauausführung kann es zu einer temporären Abnahme der Rastplatznutzung und des Vorkommens gebäudebrütender Vogelarten im Vorhabenraum kommen. Im Hinblick auf das großflächige Rastplatzangebot in der Umgebung sind jedoch hinreichende Ausweichmöglichkeiten vorhan-den. Die wenigen Nistmöglichkeiten befinden sich vorwiegend im Westteil der Hafeninsel. Auswirkungen ausgehend von den Baumaßnahmen werden durch Bauzeitenregelungen vermindert bzw. vermieden. Der Baubetrieb wird nur während der Tagesstunden von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. In den Zeiträumen März bis April und September bis November werden alle lärmin-tensiven Bauaktivitäten (insbesondere Rammarbeiten) auf ein Mindestmaß beschränkt.
- Auswirkungen auf die Artengruppe der Fledermäuse sind aufgrund ihres nur geringen Vorkommens (ein Einzelquartier) nicht zu erwarten.
- Hinsichtlich der Artengruppe der Meeressäuger (Schweinswale und Kegel- sowie Ringelrobben) liegt eine (vereinzelte) Nutzung des Strelasundes vor. Dauerhafte Einschränkungen der Aktionsradien der Meeressäuger sind je-doch nicht zu erwarten. Das Vorhabengebiet liegt nicht im Hauptvorkommen-gebiet des Schweinswales und die Hafenanlagen zählen nicht zu dem be-vorzugten Lebensraum. Die Spundwände werden mittels eines kombinierten Vibrations- sowie schlagenden Rammverfahrens eingebracht. Während der Baumaßnahmen (insbesondere der schlagenden Rammarbeiten) wird ein Blasenschleier zum Einsatz kommen, um den Unterwasserschall effektiv zu vermindern. Die Wirksamkeit des Blasenschleiers wird durch Messungen während der Rammarbeiten dokumentiert. Erheblich nachteilige Auswirkun-gen auf die Artengruppe der Meeressäuger können dadurch mit hinreichen-der Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
- Ein dauerhafter Verlust der ökologischen Bedeutung und Funktion für die Fischfauna ist nicht zu erwarten, da durch das gegenständliche Vorhaben nur ein geringer Teil der Wasserfläche des Hafenbeckens neu versiegelt wird. Unmittelbar von den jeweiligen Baumaßnahmen wird immer nur ein kleiner Teil des Hafenareales beansprucht. In der Zeit von September bis No-vember werden die lärmintensiven Baumaßnahmen auf ein Minimum be-schränkt. Bei der Umsetzung des Vorhabens werden ausschließlich gewäs-serverträgliche Baustoffe und biologisch abbaubare Schmierstoffe bei der Gerätetechnik verwendet werden.
- Im Plangebiet liegen keine geschützten Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile. Die Vorhabenfläche liegt nicht in einem Natur-schutzgebiet im Sinne von § 23 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Landes-Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V) vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V 2006, 568), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431), beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, im Referat 210, Schloßstraße 6 – 8, 19053 Schwerin zugänglich.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat 610

Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: Ref_610@wm.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

21.09.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Teilbauvorhaben Sanierung der Uferkanten und Umgestaltung der Freiflächen Nördliche Hafeninsel Baufeld A mit den Teilbaufeldern A1 und A2 (003) ( Bekanntmachung Teilbauvorhaben Sanierung der Uferkanten und Umgestaltung der Freiflächen Nördliche Hafeninsel Baufeld A mit den Teilbaufeldern A1 und A2 (003).pdf )