Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 07.01.2019 hat die Bezirksregierung Köln das im Mai 2017 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord abgeschlossen. Für das Bauvorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen können in der Zeit vom 11.02.2019 bis einschließlich 25.02.2019 in der vom Vorhaben betroffenen Stadt Köln eingesehen werden. Auf Zeit und Ort der Offenlage haben die Städte zuvor durch ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geplante Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord; BAB 1: von Bau-km 119+200 bis Bau-km 120+500; BAB 57: von Bau-km 118+860 bis Bau-km 120+430; einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Köln, genehmigt. Das Autobahnkreuz Köln-Nord ist neben der Leverkusener Rheinbrücke ein wesentlicher Bestandteil des Kölner Autobahnringes. Durch den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord wird die vorhandene Kleeblatt-Form baulich verändert. Die Häufigkeit von Verkehrsstörungen kann somit erheblich reduziert und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Durch die neuen Lärmschutzanlagen und den geplanten lärmmindernden Fahrbahnbelag wird es auf der A 1 und der A 57 zu einer deutlichen Verbesserung der Lärmsituation gegenüber der Ist-Situation kommen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Vorhabenträger aus Anlass von Stellungnahmen verschiedene Planänderungen vorgenommen und in das Verfahren eingebracht. Es wurde eine neue Ausgleichsfläche in der Nähe der geplanten Umbaumaßnahme aufgenommen. Außerdem wurde der Landschaftspflegerische Begleitplan um eine aktuelle Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt. Das ursprünglich geplante Versickerbecken VSB 4 am Pescher Weg sowie die Zufahrt zu dem Versickerbecken VSB 1 entfällt. Des Weiteren erfolgte eine Änderung an den beidseitig der BAB 57 geplanten Lärmschutzanlagen im Bereich der AS Köln-Chorweiler zur Einhaltung der vertikalen Sicherheitsabstände unter den kreuzenden Hochspannungsfreileitungen. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit den Planänderungen, dem sogenannten Deckblatt, genehmigt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 25 - Planfeststellungsverfahren Straße
Bezirksregierung Köln
Bennink, Alina

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: alina.bennink@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3679
Fax: +49(0)221-147-2890
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

07.01.2019

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext ( Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

Planfeststellungsbeschluss ( Beschluss_AK_Köln-Nord.pdf )
UVP-Bericht ( UVP Bericht.pdf )