Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Rostock Port GmbH hat mit Schreiben vom 06.01.2020 (ergänzt mit Schreiben vom 01.09.2020 und 10.11.2020) beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung als Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Plangenehmigung für den Neubau der Liegeplätze 31 - 32 an der Ostseite des Piers II im Seehafen Rostock als ersten Bauabschnitt am südlichen Ende des Hafenbeckens B gemäß § 6 Absatz 6 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetztes (WVHaSiG M-V) gestellt. Dieser Ersatzneubau beinhaltet das Setzen neuer Spundwände ca. 2,1 bis 2,2 m vor die vorhandenen Spundwände auf der Länge des Baufeldes von insgesamt ca. 420 m, die Verfüllung des entstandenen Zwischenraumes, der Abbruch der Kaiplatte und die teilweise Kappung der vorhandenen Tiefbauelemente, die Ausbildung des Kaiholms aus Stahlbeton, die Auffüllung mit Sand und einer Tiefenverdichtung sowie die anschließende Flächenversiegelung. Zur Integration einer Landstrom- und Grauwasseranlage sind Aussparungen von Leerrohrtrassen, Kabeltrassen und Leerrohrpakete vorgesehen. Die Flächenbeanspruchung beträgt ca. 16.000 m² bereits versiegelter Fläche. Wasserseitig werden 1.837 m² durch Versiegelung mittels Verfüllung des Raumes zwischen bestehender und neu zu errichtender Spundwand in Anspruch genommen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat 610

Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern

E-Mail: Ref_610@wm.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

07.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Prüfung HRO LP 31-32 ( Bekanntmachung UVP-Prüfung HRO LP 31-32.pdf )