Allgemeine Vorhabenbeschreibung

In dem Zusammenlegungsverfahren Winden ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebietes eine Änderung des Ausbauplanes erforderlich gewesen.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die vorgesehenen Änderungen des
Ausbaukonzepts Nr. 1 haben keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch,
Wasser, Boden, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild,
kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter zur Folge.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist
nicht selbstständig anfechtbar.

Weitere verfahrensbezogene Daten sind unter https://www.lgl-bw.de/3294 einsehbar.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Emmendingen
Regierungsbezirk Freiburg
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen

Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@lkbh.de
Telefon: 0761 2187 9540
Fax: 0761 2187 5499
URL: https://www.landkreis-emmendingen.de

Datum der Entscheidung

10.11.2022