Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Siemens AG
Sanierung von LHKW-Verunreinigungen im Grundwasser
Errichtung eines Ersatz-Grundwassersanierungsbrunnens (für Brunnen B10)
Entnahme von Grundwasser aus drei Brunnen (B8, B12 sowie Ersatzbrunnen für B10)
Erweiterung und Vertiefung von zwei Bestandsbrunnen (B1 und B2), Errichtung von zwei neuen Grundwassermessstellen (GWMS - B16 und B17)
sowie anschließende Wiedereinleitung des ausgereinigten Wassers in die Saalewasserkanalisation auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3370/1 der Gemarkung Bad Neustadt a. d. Saale

beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

Die Siemens AG, Siemensstraße 15, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, beantragte die wasserrechtliche Gestattung für das o. g. Vorhaben. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S 3370), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Neumann-Lischke, Andreas, Herr

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: andreas.neumann-lischke@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-349
Fax: +49 9771 94-81 349
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

02.04.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

02.04.19_GWentnahme Siemens_NES_UVPG_Bekanntm_7 II ( 02.04.19_GWentnahme Siemens_NES_UVPG_Bekanntm_7 II.pdf )