Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Palm Power GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Haßberge für Anpassung der Fahrweise der Gasturbine (Emissionsbegrenzungen für Teillastfahrweisen < 50 %) die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der mithilfe der GuD-Anlage erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und der Strombedarf der Papierproduktion der Papierfabrik über Strombezug aus dem öffentlichen Netz abgedeckt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung der letzten Genehmigung im Jahr 2019 ging man davon aus, dass die Gasturbine auf Basis der Strommarktbedingungen überwiegend im Bereich von 70 % bis 100 % dauerhaft wirtschaftlich betrieben wird, ggf. zeitweise auch im Bereich zwischen 50 % und 70 %, aber nicht unterhalb von 50 %. Diese Fahrweise wurde entsprechend beantragt und auch genehmigt. Zwischenzeitlich hat sich die Situation am Strommarkt so drastisch geändert, dass für einen wirtschaftlichen Betrieb, zu dem auch die Minimierung der Starts und Stopps der Gasturbine gehört, auch Fahrweisen im Bereich unterhalb von 50 % zwingend erforderlich werden. Die Genehmigung soll schließlich dahingehend angepasst werden. Im Zuge der Änderungsgenehmigung werden auch noch die Ergänzung des Hilfkondensators und der Austausch einer bestehenden Rückkühlerbank betrachtet.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Haßberge

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landratsamt-hassberge.de
Telefon: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
URL: http://www.landratsamt-hassberge.de

Datum der Entscheidung

28.04.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025-04-28_Bekanntmachung_negative_Vorprüfung ( 2025-04-28_Bekanntmachung_negative_Vorprüfung.pdf )