Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935, beantragt die Zulassung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Einleitung in Feuchtgebiete sowie in oberirdische Gewässer im Bereich des Doverener Bachs für den Tagebau Garzweiler II. Die beantragten Maßnahmen dienen dem wasserwirtschaftlichen Ausgleich von Auswirkungen der Sümpfung des Tagebaus Garzweiler II.
Zum Schutz der im Einflussbereich der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Garzweiler II gelegenen Feuchtgebiete und Oberflächengewässer sind die wasserwirtschaftliche Anlagen bereits errichtet und sollen unverändert weiter genutzt werden.
Bislang sind diese Maßnahmen über die wasserrechtliche Erlaubnis vom 15.08.2005 (Az.: 86.g 27-7-2003-3) mit erstem Nachtrag vom 05.11.2021 (Az.: 61.g 27-7-2003-3) genehmigt. Diese Erlaubnis ist bis zum 31.12.2023
befristet. Beantragt wird die Fortsetzung der Maßnahmen mit geringfügiger Erhöhung der Einleitmengen von insgesamt 340.000 m³/a auf 370.000 m³/a Wasser bis zum 31.12.2050.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Sachgebiet Wasserwirtschaft in der Braunkohle

Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bra.nrw.de

Datum der Entscheidung

07.12.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

221207_g27-7-2022-3_öffentliche_bekanntmachung_vorpuefung_uvp_final.pdf ( 221207_g27-7-2022-3_öffentliche_bekanntmachung_vorpuefung_uvp_final.pdf )