Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Gewässerverband Bergstraße hat am 12. April 2023 einen Antrag auf Planfeststellung zur Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz im Abschnitt Biblis-Einhausen vorgelegt. Die Sanierung der umfassenden Deiche stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, welcher nach § 68 Abs. 1 WHG einer Planfeststellung durch die zuständige Behörde bedarf.

Gegenstand der Planfeststellung ist:
• Sanierung Deich links der Weschnitz (KWDL), RDS 1, Deich-km 26+050 bis 31+450
• Sanierung Deich rechts der Weschnitz (KWDR), RDS 2, Deich-km - 4+600 bis 0+000
• Sanierung der Deiche des "Lückenschluss Einhausen" bis Deich-km 32+635 L /- 6+580 R
• Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Für das Vorhaben werden Grundstücke entlang der Weschnitz zwischen Biblis und Einhausen beansprucht.

Für das aufgeführte Vorhaben der Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.
Dem Antrag wurde von der Planfeststellungsbehörde zugestimmt und die UVP-Pflicht formal festgestellt. Folglich ist in diesem Verfahren zwingend eine UVP durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt ausdrücklich hinsichtlich des oben erläuterten Verwaltungsverfahrens sowie hinsichtlich der vorliegend zwingend durchzuführenden UVP.
In den Antragsunterlagen ist ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht mit Abhandlung der Eingriffsregelung enthalten (Heft Nr. 5).

Für das Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Deichaufsichtsbehörde zuständig. Die Zuständigkeit als Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ergibt sich sachlich aus den §§ 65 Abs. 2 S. 1, 64 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO) sowie örtlich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG).

Für das Vorhaben sind gemäß § 72 Abs. 1 HVwVfG in Verbindung mit § 70 Abs. 1 WHG die Vorschriften zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach dem HVwVfG anzuwenden. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 HWG ist die Planfeststellungsbehörde auch Anhörungsbehörde.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Hessen

Ansprechpartner

Abteilung IV/ Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat IV/Da 41.6

Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Hessen
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.09.2023 - 27.11.2023

Auslegungsinformationen

2023-09-21_Öffentliche Bekanntmachung ( 2023-09-21_Öffentliche Bekanntmachung.pdf )