Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Schleswig-Holstein Netz AG (SHNG) hat im Rahmen der laufenden Planung an der 110kV-Leitung Heide-Strübbel festgestellt, dass Anpassungen am festgestellten Plan in den Gemeinden Reinsbüttel, Strübbel und der Stadt Heide nötig sind.
Die Inhalte der Planänderung umfassen den letzten Bauabschnitt zwischen Süderdeich und Strübbel. Die Erweiterung der Arbeitsflächen ist u.a. für die anstehenden Gründungsarbeiten erforderlich. So müssen die Masten 54N, 61N, 72N und 73N aufgrund angrenzender empfindlicher Asbestzementleitungen bzw. angrenzender Gewächshäuser erschütterungsfrei gegründet werden. Aufgrund der Größe des Bohrgeräts und der räumlichen Verhältnisse sind die Bestandsmasten zu versetzen, um Baufreiheit für das Gründungsgerät zu schaffen. An Mast 61N ist aufgrund der begrenzten räumlichen Verhältnisse ein Grabenabschnitt dauerhaft zu verrohren. Zudem muss zur Herstellung des westlichen Eckstielkopfes das an Mast 53N angrenzende Kleingewässer im Böschungsrandbereich temporär verfüllt werden. Des Weiteren sind Wegeverstärkungen auf 4 Gemeindewegen von etwa 2.388 m notwendig, um Schäden an den Straßen bzw. den Banketten sicher ausschließen zu können.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)

Mercatorstraße 5
24106 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: posteingang@afpe.landsh.de
URL: https://www.schleswig-holstein.de/afpe

Datum der Entscheidung

25.05.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20200525_ Bekanntm Entfall UVP 41 ( 20200525_ Bekanntm Entfall UVP 41.pdf )