Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Schleswig-Holstein Netz AG (SHNG) hat im Rahmen der laufenden Planung an der 110kV-Leitung Heide-Strübbel festgestellt, dass Anpassungen am festgestellten Plan in den Gemeinden Reinsbüttel, Strübbel und der Stadt Heide nötig sind.
Die Inhalte der Planänderung umfassen den letzten Bauabschnitt zwischen Süderdeich und Strübbel. Die Erweiterung der Arbeitsflächen ist u.a. für die anstehenden Gründungsarbeiten erforderlich. So müssen die Masten 54N, 61N, 72N und 73N aufgrund angrenzender empfindlicher Asbestzementleitungen bzw. angrenzender Gewächshäuser erschütterungsfrei gegründet werden. Aufgrund der Größe des Bohrgeräts und der räumlichen Verhältnisse sind die Bestandsmasten zu versetzen, um Baufreiheit für das Gründungsgerät zu schaffen. An Mast 61N ist aufgrund der begrenzten räumlichen Verhältnisse ein Grabenabschnitt dauerhaft zu verrohren. Zudem muss zur Herstellung des westlichen Eckstielkopfes das an Mast 53N angrenzende Kleingewässer im Böschungsrandbereich temporär verfüllt werden. Des Weiteren sind Wegeverstärkungen auf 4 Gemeindewegen von etwa 2.388 m notwendig, um Schäden an den Straßen bzw. den Banketten sicher ausschließen zu können.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)
Mercatorstraße 5
24106
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | posteingang@afpe.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/afpe |
Datum der Entscheidung
25.05.2020