Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Untermerzbach beantragte am Landratsamt Haßberge die Erteilung der wasserrechtlichen Gestattung zur Verrohrung des Dorfgrabens am westlichen Ortsrand von Recheldorf auf einer Länge von ca. 30 m. Durch die Verrohrung soll die aktuelle Hangrutschung und die seitliche Wegeböschung vor weiteren Rutschungen gesichert werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), da ein Gewässer und dessen Ufer durch die Verrohrung wesentlich umgestaltet wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge
Am Herrenhof 1
97437
Haßfurt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landratsamt-hassberge.de |
Telefon: | +49 9521 27-0 |
Fax: | +49 9521 27-101 |
URL: | http://www.landratsamt-hassberge.de |
Datum der Entscheidung
24.06.2025