Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Zur Erhöhung der Verkehrs- und Betriebssicherheit plant die Avacon Netz GmbH (Vorhabenträgerin) Ertüchtigungsmaßnahmen an insgesamt 13 der 34 Bestandsmasten der etwa 10,9 km langen zweisystemigen 110-kV-Leitung Roffhausen – Rüstersiel (LH-14-024). Die 110-kV-Leitung liegt im Landkreis Friesland und der Kreisfreien Stadt Wilhelmshaven. Sie beginnt beim Umspannwerk (UW) Roffhausen in unmittelbarer Nähe zum Wilhelmshavener Kreuz (A 29 / B 210) und verläuft in nordöstlicher Richtung. Nördlich der Stadt Wilhelmshaven verschwenkt der Leitungsverlauf nach Osten, zwischen den Stadtteilen Altengroden und Rüstersiel hindurch, und endet am Umspannwerk Rüstersiel. Die Masten befinden sich auf von Gräben durchzogenen grünlandgeprägten Offenlandbereichen, intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen sowie in Siedlungsbereichen der Stadt Wilhelmshaven. Auf weiten Strecken verläuft die Leitung parallel zur Bundesautobahn A 29. Zwischen den Masten 3 und 4 sowie 17 und 18 wird das Flora-und-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven“ entlang des Fließgewässers II. Ordnung Maade gequert (vgl. näher LBP, lfd. Nr. 2, S. 10 f.).

Die Maßnahmen umfassen die Stahlsanierung bei elf Masten bzw. die Stahlsanierung sowie Fundamentertüchtigung bei zwei Masten gemäß der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N4210-4:2014-08 (s. LBP, lfd. Nr. 2.1, S. 12 f.). Während bei der Stahlsanierung (Stahlertüchtigung) lediglich das Mastgestänge mit neuen Stahlstreben verstärkt wird, erfordert die Fundamentverstärkung an zwei Masten den Einbau zweier Pfähle je Eckstiel bzw. den Einbau von Eckstielknaggen in die Fundamentköpfe.

Die Zufahrten zu den Maststandorten im Rahmen der Bauausführung erfolgen soweit möglich über das bestehende, öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie über private Grundstücke, vor allem landwirtschaftliche Nutzflächen. Je nach Befahrbarkeit der Böden werden lastverteilende Maßnahmen durch das Anlegen von ca. 3-5 Meter breiten Zuwegungen durchgeführt. Die Zuwegungen werden durch das Auslegen von Lastverteilplatten (z.B. Alupanel) errichtet. Die Festlegung der Zufahrten erfolgt unter größtmöglicher Schonung von Biotopflächen und Gehölzbeständen sowie unter Berücksichtigung der Interessen von Eigentümern und gegebenenfalls Nutzern.

Im Bereich der Maststandorte werden temporäre Arbeitsflächen für die Baugruben, die Zwischenlagerung des Erdaushubs, die Vormontage und Ablage von Mastteilen sowie für Geräte und Fahrzeuge benötigt. Die Größe der Arbeitsfläche, einschließlich des Maststandortes, liegt inkl. Verankerung im Bereich zwischen etwa 200 m² bis 500 m². Die Arbeitsflächen werden, wo dies möglich ist, auf vorhandene Freiflächen und ökologisch weniger wertvolle Flächen im Mastbereich beschränkt, um Gehölzeinschlag zu vermeiden und ökologisch höherwertige Flächen zu schützen.
Zur Kontrolle der Einhaltung und korrekten Umsetzung der in den Planunterlagen angegebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist die Begleitung der Baumaßnahme durch eine Umweltbaubegleitung vorgesehen. Diese wird durch den Auftraggeber in die Lage versetzt, den Baustellenbetrieb bei Bedarf zur Abwendung naturschutz- und artenschutzrechtlich verbotener Handlungen stillzulegen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgt in direkter Abstimmung mit dem Auftraggeber und der zuständigen unteren Naturschutzbehörde.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

22.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Prüfvermerk ( UVP Prüfvermerk.pdf )