Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firmen Max Wild GmbH, Leutkircher Straße 22, 88450 Berkheim, und Karl Häußler Kieswerk, St. Florian-Weg 12, 89079 Ulm, haben beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, untere Wasserbehörde, am 04.08.2020 die wasserrechtliche Planfeststellung und Erlaubnis nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 12 UVwG für die Erweiterung und Rekultivierung der Kiesgrube Hüttisheim/Stetten beantragt. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wurde vom Regierungspräsidium Tübingen als federführende Behörde benannt.

Beide Firmen betreiben auf den Gemarkungen Hüttisheim (Alb-Donau-Kreis) und Stetten (Kreis Biberach) eine Kiesgrube. Der Kiesabbau ist bis Ende des Jahres 2020 befristet, die Wiederverfüllung bis Ende 2022 und die Rekultivierung bis zum Jahr 2023. Da weniger abgebaut wurde, als vorgesehen, können die Fristen für den Ab-bau und die anschließende Rekultivierung nicht eingehalten werden. Der Abbau soll für die nächsten 20 Jahre sichergestellt und auch flächig erweitert werden.
Die Abbaufläche ist in der aktuell laufenden Gesamtfortschreibung im Regionalplan Donau/Iller enthalten.

Für den Nasskiesabbau mit Herstellung offener Wasserflächen ist eine wasserrechtliche Planfeststellung, für die Wiederverfüllung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Für den Trockenkiesabbau wird die baurechtliche Genehmigung von der Planfeststellung konzentriert. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff und die Rekultivierung wird von der Planfeststellung umfasst.

Das Vorhabensgebiet umfasst 68,4 ha, so dass nach Anhang 1 Ziffer 4.2.1 i.V.m. § 12 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Beim Scopingtermin am 10.03.2020 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Alb-Donau-Kreis
Regierungspräsidium Tübingen
Fachdienst 32 - Umwelt- und Arbeitsschutz

Schillerstraße 30
89077 Ulm
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@alb-donau-kreis.de
Telefon: 0731 185-0
Fax: 0731 61 93 69
URL: http://www.alb-donau-kreis.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

22.12.2022

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

31.08.2020 - 30.09.2020