Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Trittau hat nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Antrag zur Durch-führung von Ausbaumaßnahmen für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Bereich des Trittauer Mühlenteiches gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 18. Februar 2022 Az.: 651-40-1/082-001 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Dirk Willhoeft

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

18.02.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

220218 Bekanntmachung UVP_Portal ( 220218 Bekanntmachung UVP_Portal.docx )