Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Frau Tanja Hepe, Indersdorferstraße 15, 85256 Vierkirchen, wurde mit Bescheid der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - vom 04.03.2022 die Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Sonderlandeplatzes für Ultraleichtflugzeuge (UL-Sonderlandeplatz) zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Tage auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1077/3, 1080, 1081, 1082, 1083, 1117 und 1118 der Gem. Welshofen im Grundbuch der Gemeinde Erdweg, Landkreis Dachau, erteilt.

Auf diesem Areal findet bereits seit vielen Jahren Flugbetrieb mit UL-Flugzeugen auf Basis einer Außenstarterlaubnis gemäß § 25 LuftVG statt. Eine wesentliche Veränderung des bisherigen Flugbetriebs nach Ar t und Umfang ist künftig nicht beabsichtigt. Starts und Landungen mit motorisierten Luftfahrzeugen sind künftig auf 300 Starts und 300 Landungen mit UL-Flugzeugen bzw. auf 100 Starts und 100 Landungen pro Jahr mit motorisierten Gleitschirmen beschränkt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Luftamt Südbayern

Heßstraße 130
80797 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

04.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP Altstetten mit Unterschrift ( Bekanntmachung UVP Altstetten mit Unterschrift.pdf )