Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma ZOPF GmbH Umweltgerechte Energieprojekte, Lindenstraße 24 in 16866 Vehlow beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Wittstock, Flur 15, Flurstücke 129 und 130 eine Windenergieanlage vom Typ Enercon E 103 wesentlich zu ändern.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter durch die Änderung der Beschaffenheit der Anlage zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

12.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

006.Ä0.00-22_Bekanntmachung_negative_UVP-VP ( 006.Ä0.00-22_Bekanntmachung_negative_UVP-VP.pdf )