Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 Riegel - March hat eine Länge von ca. 11,4 Kilometern und erstreckt sich von Riegel über Teningen, Reute und Vörstetten bis nach March.

Der Planfeststellungsabschnitt umfasst den nördlichen Bündelungsabschnitt mit der Bundesautobahn 5 (BAB 5) bis zum Erreichen der Gemarkung der Stadt Freiburg. Im Norden schließt der PfA 8.0 mit dem Verknüpfungsbereich an die künftige Autobahnparallele Trasse an, im Süden der Abschnitt 8.2 mit der weiteren Streckenführung entlang der BAB 5. Die Strecke im PfA 8.1 ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert. Der Verlauf der Trasse im Abschnitt 8.1 ist nahezu vollständig durch die Bündelung mit der BAB 5 und die in diesem Bereich vorhandenen Zwangspunkte bestimmt. Die Höhenlage der Neubaustrecke entspricht weitgehend dem Bestand der BAB 5, kann aber im Bereich kreuzender Verkehrswege und Gewässer aufgrund unterschiedlicher Höhen bzw. Aufbaustärken voneinander abweichen.

Die Planung der DB sieht eine Vielzahl an Überführungen über Oberflächengewässer und querende Straßen und Wege vor, was zu Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich hinaus führt. Hervorzuheben sind die Querung der Autobahnanschlussstellen Riegel und Teningen sowie die Überführung der Kaiserstuhlbahn. Bestandteil der Planung sind neben den Eisenbahnbaumaßnahmen auch die teilweise Umgestaltung des betroffenen Wegenetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke bzw. im Bereich querender Straßen. Ersatzmaßnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse grenzen, sowie Grundstücke weiterer Gemeinden bzw. Gemarkungen betroffen.

Als aktive Schallschutzmaßnahme werden im PfA 8.1 sowohl Schallschutzwände als auch Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen. Östlich der geplanten Strecke sind Schallschutzwände auf Höhe der Ortslagen von Hecklingen, Riegel (Waldsiedlung), Teningen (auch im Bereich Gewerbegebiet Rohrlache), Unter-/Oberreute und Schupfholz geplant. Westlich der Neubaustrecke sind Schallschutzwände im Bereich von Riegel, Nimburg, Bottingen und Holzhausen vorgesehen. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 Metern errichtet werden. Schallschutzgalerien sind geplant auf Höhe der Ortslagen Riegel-Waldsiedlung, Unter-/Oberreute sowie Holzhausen. Infolge der ersten Planänderung sind nun auch Schallschutzwände im Bereich Dürrenbühler Hof (Riegel) und Kläranlage Teningen geplant.

Hinweis:
Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/aus-und-neubau-der-rheintalbahn/pfa-81-riegel-march/

oder unter:

RP-BW / Freiburg / Über uns / Abteilungen / Abteilung 2 - Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen / Referat 24 Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.1 Riegel - March

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

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