Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 16.02.2017 beantragte die BZR Bauzuschlagstoffe und Recycling GmbH als Unternehmerin die bergrechtliche Planfeststellung nach §§ 52 Abs. 2a und 57a Bundesberggesetz (BBergG), §§ 1, 10 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. §§ 73 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Der Geltungsbereich des obligatorischen Rahmenbetriebsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 50,2 ha, die sich wie folgt untergliedert:

• Abbauerweiterung auf ca. 16,4 ha (Neugenehmigung außerhalb der Grenze des fakultativen RBP) inklusive der Wiedernutzbarmachung
• Änderung der Wiedernutzbarmachung auf 33,8 ha (Bereich des fakultativen Rahmenbetriebsplans)

Die Pläne lagen vom 11.05.2017 bis zum 12.06.2017 (einschließlich) in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Bauverwaltung, während der Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die Einwendungsfrist endete am 26.06.2017.

Vom 17.01.2022 bis einschließlich 16.02.2022 erfolgte die Durchführung einer Online-Konsultation.

Mit Schreiben vom 15.12.2022 wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns für folgende Maßnahmen erteilt:

• Vorfeldberäumung (Oberbodenabtrag und Lagerung in Oberbodenwällen auf 2,9 ha, Beräumung von 0,06 ha Hecken bzw. Windschutzstreifen, 1,72 ha ruderalen Staudenfluren und 0,17 ha silbergrasreichen Pionierfluren)
• Waldumwandlung (1,72 ha)
• Gewinnungstätigkeiten (Rohstoffgewinnung im Trockenschnitt auf 9,6 ha)
• Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen auf 10,86 ha.

Die Rohstoffgewinnung erfolgt im Trockenschnitt mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit des Nutzbaren von 14,5 m. Bei einem gewinnbaren Vorrat von noch ca. 2,5 Mio t und einer geplanten Jahresförderung von ca. 150.000 t ergibt sich eine Abbauzeit von ca. 17 Jahren.
Für die Gewinnungsarbeiten werden eine Planierraupe und ein Radlader eingesetzt. Die Planierraupe schiebt den Rohstoff (Kiessand) auf der Böschung etwa im Neigungsverhältnis von 1:3 (ca. 18°) in den Tagebau. Hier wird das Haufwerk vom Radlader aufgenommen. Der Radlader fördert das Rohhaufwerk zur weiteren Verwertung zur mobilen Aufbereitungsanlage oder zum Zwischenlagerplatz. Zur Herstellung der Verkaufsprodukte kommen zwei mobile Aufbereitungsanlagen zum Einsatz.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 42 Planfeststellungen Bergbau

Inselstraße 26
03046 Cottbus
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: LBGR-Dez42@lbgr.brandenburg.de
Telefon: +49 355 48640 100
Fax: +49 355 48640 110
URL: https://www.lbgr.brandenburg.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

10.11.2023

Auslegungsinformationen

öffentliche Bekanntmachung ( öffentliche Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

PFB Fresdorfer Heide_mit Datum und Unterschrift ( PFB Fresdorfer Heide_mit Datum und Unterschrift.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

17.01.2022 - 16.02.2022

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung Online-Konsultation ( kiessandtagebau-fresdorfer-heide )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

11.05.2017 - 12.06.2017

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( kiessandtagebau-fresdorfer-heide )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Antragsunterlagen ( kiessandtagebau-fresdorfer-heide )