Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Wasserversorgung Hinterhainberg eG beantragte ursprünglich die Grundwasserableitung nach § 15 WHG zur öffentlichen Trinkwasserversorgung. Gleichzeitig reichte sie den Planvorschlag für die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes nach §§ 52, 51 WHG i.V.m. Art. 31 Abs. 2 BayWG zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung auf der Basis eines privaten hydrogeologischen Gutachtens aus der Quelle Königbach auf dem Grundstück, Flurstücks-Nr. 28, Gemarkung Königbach im Markt Ortenburg (Landkreis Passau) ein.
Mit e-mail vom 05.03.2020 hat die Wasserversorgung Hinertrhainberg eG um Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung „Quelle Königbach“ ersucht. Das Landratsamt Passau –untere Wasserrechtsbehörde- hat die Aufhebungsverordnung vom 10.03.2020 im Amtsblatt Nr. 2020-07 des Landkreises Passau am 25.03.2020 veröffentlicht und damit das bestehende Wasserschutzgebiet aufgehoben.
Mit Schreiben vom 02.09.2019 erklärte die Wasserversorgung Hinterhainberg eG die Antragsrücknahme gegenüber dem Landratsamt Passau -untere Wasserrechtsbehörde- für den Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Quelle Königbach zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch Grundwassernutzung auf Flurnummer 28 Gemarkung Königbach.
Die Quelle Königbach soll auch weiterhin als qualitative und quantitative Messstelle der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung dienen. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wird dafür die notwendigen Regelungen treffen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

13.01.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung im UVP-Portal ( Bekanntmachung im UVP-Portal.pdf )