Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Kühne & Nagel (AG & Co) KG Zweigniederlassung Leipzig, Am Jägerhaus 1 in 04158 Leipzig beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken Im Gewerbepark, 16727 Oberkrämer in der Gemarkung Vehlefanz, Flur 6, Flurstücke 476, 477, 478, 479, 480, 126/1, 126/3, 1281 und teilweise 487 ein Gefahrstofflager in der pharmazeutischen Logistikanlage zu errichten und zu betreiben.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.2.3 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Nummer 2.3 der Anlage 3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

02.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

032.00.00-20_Bekanntmachung_neg_UVP-VP ( 032.00.00-20_Bekanntmachung_neg_UVP-VP.pdf )